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Daniel Lenski

Von Heuss bis Carstens

Zum Titel



Wohl formulierte Reden und festliche Staatsbesuche – wenn es um die Aufgaben des deutschen Bundespräsidenten geht, stehen die repräsentative Handlungen meist im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Dabei geraten schnell die verfassungsrechtlichen Kompetenzen aus dem Blick, durch die das Staatsoberhaupt sogar in Konflikt mit anderen Verfassungsorganen kommen kann: Wenn der Bundespräsident etwa einem beschlossenen Gesetz die Unterschrift verweigert, die Entlassung von Ministern verhindert oder nach einer verlorenen Vertrauensfrage prüft, ob der Bundestag wirklich aufzulösen ist.

 

Die Untersuchung von Daniel Lenski wirft einen Blick darauf, wie sich das Selbstverständnis der Bundespräsidenten in den ersten 35 Jahren der Bundesrepublik entwickelt hat. Dazu analysiert er, wie sich die ersten fünf Bundespräsidenten Theodor Heuss, Heinrich Lübke, Gustav Heinemann, Walter Scheel und Karl Carstens im Blick auf ihre verfassungsrechtlich relevanten Aufgaben verhalten haben. Im Gegensatz zur wissenschaftlichen und öffentlichen Meinung zeigt die Untersuchung, dass die als »politisch« geltenden Präsidenten längst nicht immer die waren, bei denen es tatsächlich zu Verfassungskonflikten kam.

 

Daniel Lenski M.A. hat Politikwissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Evangelische Theologie in Oberursel, Leipzig, München und Santiago de Chile studiert. Er ist freier Mitarbeiter der Frankfurter Rundschau.


Inhalt



Vorwort

 

I Einleitung

I.1 Der politische Präsident

I.2 Forschungsstand

I.3 Zielstellung

I.4 Methodisches Vorgehen

I.5 Quellen und Literatur

 

II Das Amt des Bundespräsidenten: Historische und

juristische Grundlagen

II.1 Von der Weimarer Verfassung bis zum Grundgesetz

II.2 Die Stellung des Bundespräsidenten

II.3 Die materiellen Kompetenzen des Bundespräsidenten

II.3.1 Das Prüfungsrecht bei Personalernennungen und -entlassungen

II.3.2 Das Recht zur Parlamentsauflösung

 

III Analyse: Die Präsidentschaften von Theodor Heuss

bis Karl Carstens

 

III.1 Theodor Heuss (1949-1959)

III.1.1 Einführung

III.1.2 Untersuchung der materiellen Entscheidungen

III.1.3 Berücksichtigung des symbolisch-rhetorischen Aufgabenbereiches

III.1.4 Das Amtsverständnis von Theodor Heuss

 

III.2 Heinrich Lübke (1959-1969)

III.2.1 Einführung

III.2.2 Untersuchung der materiellen Entscheidungen

III.2.3 Berücksichtigung des symbolisch-rhetorischen Aufgabenbereiches

III.2.4 Das Amtsverständnis von Heinrich Lübke

 

III.3 Gustav Heinemann (1969-1974)

III.3.1 Einführung

III.3.2 Untersuchung der materiellen Entscheidungen

III.3.3 Berücksichtigung des symbolisch-rhetorischen Aufgabenbereiches

III.3.4 Das Amtsverständnis von Gustav Heinemann

 

III.4 Walter Scheel (1974-1979)

III.4.1 Einführung

III.4.2 Untersuchung der materiellen Entscheidungen

III.4.3 Berücksichtigung des symbolisch-rhetorischen Aufgabenbereiches

III.4.4 Das Amtsverständnis von Walter Scheel

 

III.5 Karl Carstens (1979-1984)

III.5.1 Einführung

III.5.2 Untersuchung der materiellen Entscheidungen

III.5.3 Berücksichtigung des symbolisch-rhetorischen Aufgabenbereiches

III.5.4 Das Amtsverständnis von Karl Carstens

 

IV Zusammenfassung

IV.1 Entwicklung der materiellen Kompetenzen

IV.1.1 Das Prüfungsrecht bei Personalernennungen und -entlassungen

IV.1.2 Das Recht, den Kanzler vorzuschlagen

IV.1.3 Das Recht zur Parlamentsauflösung

IV.1.4 Das Prüfungsrecht bei der Ausfertigung von Gesetzen

IV.1.5 Weitere materielle Kompetenzen

IV.2 Berücksichtigung des symbolisch-rhetorischen Aufgabenbereiches

IV.3 Entwicklung des präsidialen Selbstverständnisses

IV.4 Der politische Präsident

 

Quellen- und Literaturverzeichnis

 

Personenregister


Textauszug: Einleitung



Der deutsche Bundespräsident ist meist beides: Einer der wichtigsten und einer der machtlosesten politischen Akteure des Landes. So steht er zwar protokollarisch an der Spitze des Staates, das Grundgesetz räumt ihm im Gegensatz zu den anderen Verfassungsorganen jedoch einen äußerst geringen politisch-rechtlichen Entscheidungsspielraum ein. Diese Spannung spiegelt sich auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung wider: Dort wird ihm ein niedriger realpolitischer Einfluss zugesprochen, obgleich seine Sympathiewerte regelmäßig zu den höchsten des politischen Betriebes gehören. Dementsprechend sind es nicht die wenigen verfassungsrechtlichen Entscheidungen, sondern symbolische Handlungen und Reden, durch die er in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Gerade unter Horst Köhler ist die präsidiale Amtsausübung in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion thematisiert worden. Dabei wird er oft als einer der »politischsten« Präsidenten überhaupt bezeichnet, ohne dass der Begriff des Politischen selbst definiert wird.

Um zu entscheiden, ob sich Amtsführung eines Bundespräsidenten signifikant von der seiner Vorgänger unterscheidet, ist eine vergleichende Analyse der bisherigen Amtsinhaber erforderlich. Bislang agierten neun Präsidenten vor dem Hintergrund des eben skizzierten Spannungsfeldes aus Gestaltungsanspruch und Mangel an direkten politischen Einflussmöglichkeiten. Da es sich beim Bundespräsidenten um das einzige Verfassungsorgan handelt, das lediglich durch eine Person verkörpert wird, erhält das Selbstverständnis der bisherigen Amtsinhaber zentrale Bedeutung.

[Ausschnitt: Seiten 9-10]




Daniel Lenski:

Von Heuss bis Carstens

Das Amtsverständnis der ersten fünf Bundespräsidenten unter besonderer Berücksichtigung ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen

EKF Wissenschaft

Politik 2

172 S. | 21,0 x 13,5 cm

250 g | Paperback

ISBN 978-3-933816-41-2

1. Auflage 2009

28,00 EUR


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